Die „Drinnenjahreszeit“ hat begonnen.
Vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten neue Regelungen und somit eine FFP2 Maskenpflicht für Besucher und Patienten.
Ich achte auf verstärkte Hygienemassnahmen in der Praxis und es sind ausreichend Luftreiniger in Betrieb, außerdem wird soweit es die Situation ermöglicht regelmäßig gelüftet.
Sollten Sie Erkältungssymptome bei sich feststellen, kontaktieren Sie mich bevor Sie in die Praxis kommen.
Mehr Infos dazu finden Sie hier:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/